Für Arbeitnehmer
Jedes Jahr verschenken viele österreichische Steuerzahler bares Geld, weil sie keine Lohnsteuererklärung (früher auch Lohnsteuerjahresausgleich) durchführen und sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht rechtzeitig vom Finanzamt zurückholen. Sofern es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen. Mit Hilfe eines Steuerberaters gehen Sie ganz sicher alle Möglichkeiten bestens auszunützen und nichts zu vergessen.
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